Hausordnung / Veranstaltungsregeln / Jugendschutz

für unsere Saumarktbälle, Rosenmontags-Saumarkt, Unsinniger Donnerstag

Achtung: Am Unsinnigen Donnerstag kein Muttizettel möglich!!!

Zutritt Alter bis 15 Jahre

  • Alleine kein Eintritt
  • In Begleitung eines Elternteiles unbegrenzt, Eltern müssen die Veranstaltung gemeinsam verlassen
  • Ausweise müssen mitgeführt und vorgezeigt werden - Ausweispflicht
  • Kein Band nur Bezahlt-Stempel

Zutritt Alter 16 – 17 Jahre

  • Bis 24 Uhr ohne Begleitung möglich
  • In Begleitung eines Elternteiles unbegrenzt, Eltern müssen die Veranstaltung gemeinsam verlassen
  • In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person unbegrenzt --> "Muttizettel" Am Unsinnigen Donnerstag kein Muttizettel möglich!!!
  • Ausweise müssen mitgeführt und vorgezeigt werden - Ausweispflicht
  • Zusätzlich bei "Muttizettel" à Kopie oder Handyfoto des Ausweises des übertragenden Elternteils muss vorgezeigt werden
  • Spezielle Kennzeichnung durch farbiges Eintrittsband
  • Durchsage vor 24 Uhr, dass alle U18-jährigen ohne Begleitung die Veranstaltung verlassen müssen

Kein Alkohol

  • Unter 16 Jahre
  • Mindestens ein alkoholfreies Getränk ist nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk bei gleicher Menge (Gaststättengesetz)

Keine branntweinhaltigen Getränke (Schnaps, Cocktails …)

  • unter 18 Jahren

Erkennbare Betrunkene/unter Drogeneinfluß jeden Alters

  • erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung
  • erhalten keinen Alkohol (Gaststättengesetz)

Mitbringen von alkoholischen Getränken, Flaschen und Drogen

  • ist nach dem Hausrecht untersagt
  • Drogen (Gras, Weed und Marihuana); dies führt zum sofortigen Hausverbot!!!
  • (Taschenkontrollen: Einlass/während der Veranstaltung)

Rauchen

  • im Faschingszelt gilt ein generelles Rauchverbot
  • im Faschingszelt, sowie im eingezäunten Bereich gilt ein absolutes Cannabis-Verbot!

Zutrittsverbote

  • und Hausverbote bei Missbrauch (Veranstalter hat Hausrecht)
  • eventuelle Platzverweise durch die Polizei

Bei Ausweisfälschungen / falscher Ausweis

  • Anzeige durch Veranstalter und Platzverweis durch die Polizei